Die Zeit für eine Sitzung mit Ihnen, ist fest für Sie reserviert. Sollten Sie diese nicht wahrnehmen, muss ich Ihnen diese ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn Sie mir nicht rechtzeitig abgesagt haben. Rechtzeitig heißt, mindestens 48 Stunden vor der Sitzung, wobei Sams-, Sonn- und Feiertage diese Zeit entsprechend verlängern.