Konsiliarbericht

Konsiliarbericht

Während der probatorischen Sitzungen muss eine Ärztin/ein Arzt z.B. Ihr Hausarzt einen Befund (Konsiliarbericht) über mögliche körperliche Erkrankungen erheben, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können. Der Konsiliarbericht wird mit dem Antrag anonymisiert an den Gutachter weitergeleitet.