Die Kassen übernehmen in der Regel recht unbürokratisch die Kosten für Sprechstunden, Diagnostik und Probatorische Sitzungen. In der BRD sind drei Psychotherapieverfahren für die gesetzliche Krankenversorgung zugelassen: analytische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die weiteren Kosten für eine Psychotherapie nur nach Antrag und dessen Genehmigung. Die Genehmigung erfolgt für Akuttherapie und Kurzzeittherapie durch die Sachbearbeiter. Für eine Langzeittherapie überprüft ein unabhängiger Gutachter anhand eines von der Psychotherapeutin / dem Psychotherapeuten erstellten, anonymisierten Berichts, ob es sich bei der vorgetragenen Problematik um eine Krankheit im Sinne der Psychotherapierichtlinien handelt und ob die vorgeschlagene Therapieform zur Erfolg versprechenden Behandlung geeignet ist.
Die Privatversicherungen bieten eine große Vielfalt sehr unterschiedlicher Tarife an. Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab, der mit der Versicherung geschlossen wurde. Daher ist hier die Rücksprache mit der Versicherung notwendig, sowie eventuell eine schriftliche Leistungszusage.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).