Probatorische Sitzungen

Probatorische Sitzungen

Die gesetzlichen Krankenkassen, private Kassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel bis zu drei fünfzig-minütige „Psychotherapeutische Sprechstunden“ und bis zu vier „Probatorische Sitzungen“. Diese Sitzungen dienen einerseits zum Überprüfen, ob PatientIn und TherapeutIn eine tragfähige Beziehung aufbauen können und andererseits zur Sammlung diagnostischen Materials.
Sie werden zu ihrer Biographie und besonderen Lebensereignissen gefragt und gebeten ihre früheren und aktuellen Beziehungserfahrungen zu schildern. Ich werde Sie bitten ihre eigenen Vorstellungen und Erklärungen zur Entstehung Ihrer Probleme zu schildern und mich für Ihren Umgang mit Gefühlen interessieren. Wichtig ist mir auch von ihren Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten etwas zu erfahren. Es kann auch zu einer „Probedeutung“ kommen, in der ich Ihnen eine Idee, ein Modell zum Verständnis Ihrer Krankheitsgeschichte anbiete.
 
Nutzen Sie diese „Probesitzungen“ um in Ihrer Entscheidung sicher zu werden, ob Sie sich mit mir auf Ihre „Psychotherapeutische Reise“ begeben wollen. Bei Unsicherheiten scheuen Sie nicht diese in den Sitzungen anzusprechen. Die Kassen geben Ihnen Gelegenheit zum Kennenlernen mehrerer Therapeuten ehe Sie einen Antrag auf Psychotherapie stellen.
 
Ein wichtiges Ziel der „Probatorischen Sitzungen“ ist es Sicherheit zu gewinnen, dass eine gemeinsame psychotherapeutische Arbeit zu Linderung oder Verschwinden Ihrer Symptome führen kann. Ich informiere Sie dann über meine aktuelle Einschätzung der erforderlichen Behandlungsmethode.
 
PatientIn und TherapeutIn treffen gemeinsam die Entscheidung ob und welche Form der Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird.