Je nach Entscheidung über die geeignete Therapieform stelle ich für Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse über eine entsprechende Anzahl von Behandlungsstunden und die geplante wöchentliche Behandlungszeit.
180 – 300 Sitzungen,
Frequenz: zwei bis drei Sitzungen pro Woche.
60 – 100 Sitzungen,
Frequenz: eine Sitzung pro Woche
12 – 24 Sitzungen
Frequenz: eine Sitzung pro Woche
bis zu 24 Einheiten zu je 25 Minuten
Bzw. 12 Sitzungen zu je 50 Minuten
Frequenz: nach Bedarf
Die Akutbehandlung muss nicht bei der Kasse beantragt werden, sie muss ihr jedoch gemeldet werden.